Sichern Sie Ihr Pflegegeld durch unsere kostenfreie Beratungen.
Erhalten Sie Pflegegeld für die Betreuung eines Familienmitglieds zu Hause? Vergessen Sie nicht, abhängig vom Pflegegrad Ihres Angehörigen, die erforderlichen Pflegeberatungen regelmäßig wahrzunehmen: alle sechs Monate für Pflegegrade 2 und 3, und alle drei Monate für Pflegegrade 4 und 5. Auch wenn für Pflegegrad 1 keine Beratung vorgeschrieben ist, steht Ihnen diese Option halbjährlich offen.
Wir führen mit ihnen verlässlich und vertrauensvoll den Beratungseinsatz durch. Dabei sind unsere Beratungseinsätze individuell auf die häusliche Pflegesituation des Pflegebedürftigen abgestimmt.
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Über die Seniorenbetreuung Saar
Die Profis für häusliche Pflege und Beratung
Wir sind die absoluten Experten in Sachen Pflege und kompetenter Unterstützung, vor allem auch für Menschen, die ihre Angehörigen selbst pflegen und auf das Pflegegeld angewiesen sind.
Beratungseinsätze bei Ihnen zu Hause.
Mit unserem kompetenten Team finden Sie schnell und unkompliziert einen passenden Beratungstermin nach §37.3 SGB XI (inkl. Nachweis).
Somit ist immer gewährleistet, dass Ihr Anspruch auf Pflegegeld dauerhaft bestehen bleibt.
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie nochmals alle wichtigen Infos auf einen Blick. Bei weiteren Fragen sind wir selbstverständlich gerne für Sie da.
Ab wann ist der Beratungseinsatz verpflichtend?
Der Beratungseinsatz ist für pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad von Stufe 2 bis 5 verpflichtend, wenn sie nur Pflegegeld beziehen. Menschen mit Pflegegrad 1 haben prinzipiell 1 x pro Halbjahr einen freiwilligen (also nicht verpflichtenden) Anspruch auf einen Beratungseinsatz, müssen diesen aber NICHT in Anspruch nehmen.
Wie sind die Besuchsintervalle für den Beratungseinsatz?
Bei Pflegegrad 2 und 3 1 x pro Halbjahr
Bei Pflegegrad 4 und 5 1 x pro Quartal
Warum ist der Beratungseinsatz für Sie i.d.R. kostenlos?
Die Kosten für den Beratungseinsatz sind für die Pflegenden sowie für die Pflegebedürftigen kostenlos. Die Kosten werden bei gesetzlich Versicherten von der Pflegeversicherung, bei privat Versicherten von der zuständigen Privaten Krankenversicherung und bei Beihilfeberechtigten von der zuständigen Beihilfestelle übernommen.
Wie erfolgt genau der Nachweis über die Durchführung eines Beratungseinsatzes?
Gesetzlich Versicherte: Der Pflegedienst oder die Beratungsstelle muss den Beratungseinsatz dokumentieren und leitet dann die Dokumentation an die Pflegekasse weiter.
Privat Versicherte: Hier müssen die Versicherten den Nachweis selbst an die Krankenkasse schicken.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage
Das Ziel unserer Pflegeberatung ist es, sicherzustellen, dass eine angemessene Versorgung zu Hause stattfindet und dies auch gegenüber der Krankenkasse nachzuweisen, damit Sie fortlaufend Ihr Pflegegeld erhalten.
Unsere Pflegeexperten kommen gerne zu Ihnen nach Hause, um den Beratungsbesuch gemäß §37 Abs. 3 SGB XI durchzuführen.